Als Projekt, welches unter anderem aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates finanziert wird, müssen die Teilnehmenden an unseren Workshops, Seminaren und Coachings folgende Bedingungen erfüllen:
- Du kommst aus dem akademischen Umfeld UND
- Du hast einen Wohnsitz im Freistaat Sachsen UND
- Dein zu gründendes Unternehmen darf noch nicht am Markt aktiv sein.
Die Förderbedingungen kannst Du auf der Webseite des Freistaates Sachsen nachlesen.
zu 1) hierzu zählst Du, wenn Du (nachweisbar)
- studierst oder in den letzten 10 Jahren studiert hast (Nachweis durch Studierendenausweis oder Abschlussurkunde) ODER
- wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bist (oder in den letzten 10 Jahren warst) (Nachweis durch Mitarbeiterausweis oder Arbeitsvertrag)
- promovierst (oder Deine Promotion in den letzten 10 Jahren abgeschlossen hast (Nachweis durch Promotionsurkunde o.ä.)
zu 2)
- Ob Haupt- oder Nebenwohnsitz spielt keine Rolle, Du musst den Wohnsitz aber mittels Personalausweis oder Meldebestätigung nachweisen können.
zu 3)
- eine Überführung einer Neben- in eine Haupterwerbsgründung kann unterstützt werden
- das erschließen neuer Geschäftsfelder
- das Bedienen erster Testkunden ist nicht schädlich
- eine vorhandene Gewerbeanmeldung (damit man bspw. ein Angebot von potenziellen Lieferanten anfragen kann) ist nicht schädlich
- das Gründen eines Unternehmens im Zuge eines Gründerstipendiums oder einer ähnlichen Förderung ist unschädlich
Ausnahmen bestätigen die Regel?
Ganz so einfach ist es leider nicht, aber GELEGENTLICHE Ausnahmen sind zulässig!
Wenn Du eine Ausnahmesituation siehst, die vielleicht zulässig ist, oder Du weitere Fragen zur Zulassung hast, so schreibe eine Mail an info@smile.uni-leipzig.de oder besuche einen SMILE-Coach in Deiner Nähe.
Merke: Lieber einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig.